Anmeldung

Aufnahmemodalitäten

Allgemein

In unserem Kindergarten wird ein Kind mit dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen und kann den Kindergarten bis zur Erreichung des schulpflichtigen Alters besuchen. Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Vormerkung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes bei der Kindergartenleitung. Um ein Kind auf die Vormerkliste zu setzten, muss es das 2. Lebensjahr vollendet haben.

Aufnahmekriterien

    • Kindergartenpflichtiges Alter (ein Jahr vor Schuleintritt)
    • Geschwister in der Einrichtung
    • Alter des Kindes
    • Wohnnähe zum Kindergarten

Ablauf

Bis spätestens März werden die Eltern informiert, ob ihr Kind in unserem Kindergarten aufgenommen werden kann und zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

Zum Aufnahmegespräch sind mitzubringen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Impfkarte
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Bei der Anmeldung wird zwischen dem Erhalter und den Eltern ein Aufnahmevertrag abgeschlossen mit dem die Eltern unsere Kindergarten- Betreuungsordnung akzeptieren.